Die Polizei von Süd- und Sønderjylland hatte in Zusammenarbeit mit der Naturstyrelse ein Verbot für die Nutzung von windbetriebenen Fahrzeugen auf den Stränden von Fanø und Rømø ausgesprochen. Durch das Strandseglerverbot war das Fahren von Blokarts und Kitebuggys in den betroffenen Gebieten zunächst nicht mehr erlaubt.
Die Entscheidung kam für viele unerwartet, da diese Sportarten über Jahrzehnte hinweg eine etablierte Praxis auf den breiten Stränden der Inseln waren. Doch nun gibt es Hoffnung: Erste Ausnahmen wurden bereits genehmigt – und ab Mai könnte es weitere Lockerungen geben.

Was wurde verboten? Die Nutzung von windbetriebenen Fahrzeugen wie Blokarts und Kitebuggys an Dänemarks Stränden.
Warum ist das wichtig? Kitebuggy und Blokart fahren auf Fanø oder anderen Orten in Dänemark ist seit Jahrzehnten eine sehr beliebte Aktivität. Bei Tourismusverbänden steigt die Sorge, dass betroffene Urlaubsziele an Attraktivität verlieren.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Strandsegler noch fahren? Laut dänischer Polizei erfüllen die Strandsegler nicht die gesetzlichen Anforderungen für den Straßenverkehr (wozu auch der Strand zählt) – künftig darf nur mit spezieller Genehmigung oder in abgesperrten Bereichen gefahren werden.
Gibt es schon Genehmigungen? Ja, die Anbieter Fanø Blokart und Club Fanø haben nach intensiven Gesprächen Ausnahmen erhalten und dürfen wieder fahren – pünktlich zu Ostern.
Gibt es Hoffnung auf weitere Lockerungen? Ja. Verkehrsminister Thomas Danielsen hat in einem Interview angekündigt, dass das aktuelle Verbot des Strandsegelns an den Stränden von Fanø und Rømø bereits im Mai aufgehoben werden könnte.
Hintergrund und bisherige Praxis auf Fanø
Fanø hat sich über Jahrzehnte hinweg als Zentrum für windbetriebene Strandsportarten etabliert. Die breiten, flachen Strände bieten optimale Bedingungen für die Strandsegler. Bislang existierte eine feste Zone (der Buggystrand), die eine sichere Nutzung dieser Sportarten ermöglichte. Regelmäßig wurden Absprachen zwischen den zuständigen Behörden und den Sportverbänden getroffen, um den Betrieb sicher und geregelt durchzuführen.
Strandseglerverbot: Eine plötzliche Entscheidung
Trotz der bisherigen Praxis wurde im Frühjahr 2025 ein generelles Verbot ausgesprochen. Die Polizei von Süd- und Sønderjylland verkündete diese Entscheidung gemeinsam mit der Naturstyrelse und den kommunalen Verwaltungen ohne vorherige Rücksprache mit betroffenen Akteuren. Besonders problematisch war der Zeitpunkt, da die Anordnung unmittelbar vor Beginn der Saison erfolgte. Noch 2024 wurden die Bedingungen für die kommerzielle Nutzung der Strandsegler von den zuständigen Behörden als sicher und verantwortungsvoll bewertet.
Betroffene Unternehmen, Sportler und Tourismusorganisationen zeigten sich enttäuscht über das abrupte Verbot, das ohne Vorwarnung oder Übergangsfrist eingeführt wurde. Die Strandsportarten bringen zahlreiche Besucher auf die Insel und der plötzliche Wegfall dieser Möglichkeit könnte negative wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Erste Ausnahmegenehmigungen für Fanø
Um den Fortbestand der Sportarten zu sichern, haben verschiedene Gruppierungen Gespräche mit den zuständigen Behörden geführt. Eine vorgeschlagene Lösung ist die klare Trennung von Strandsportaktivtäten und allgemeinem Strandverkehr, um Sicherheitsbedenken auszuräumen.
Die gute Nachricht: Die gewerblichen Anbieter Club Fanø und Fanø Blokart haben nun eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Künftig wird der Bereich in dem die lokalen Unternehmen die Fahrten anbieten klarer beschildert und vom sonstigen Strandverkehr separiert.
Hoffnung auf weitere Lockerungen ab Mai
Verkehrsminister Thomas Danielsen hat in einem Interview mit Danmarks Radio (DR) angekündigt, dass das aktuelle Verbot des Strandsegelns an den Stränden von Fanø und Rømø bereits im Mai aufgehoben werden könnte. Das Verbot war Anfang März zum Schutz anderer Strandgäste eingeführt worden, betrifft aber seitdem auch zahlreiche Freizeit- und Profisportler.
Laut Danielsen gibt es keine bekannten Unfälle, insbesondere keine mit Verletzten, die ein solches Verbot rechtfertigen würden. Der Minister betont, dass künftig neue Regeln greifen könnten. Voraussetzung sei, dass die Fahrzeuge entsprechend ausgestattet sind, um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung zu genügen – was auch für Strände gilt. Zudem müsse die Zahl der Strandsegler begrenzt werden, um die Sicherheit aller Strandnutzer zu gewährleisten.
- Autor: Marco
- Zuletzt aktualisiert: 16.04.25
